Abgeltungsteuer-Rechner

Ab 2009 sind Kapitalerträge, zu denen künftig auch Veräußerungsgewinne gehören, von Privatanlegern mit 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) zu versteuern. Wer in diesem Jahr einen Teil seines Geldes noch in Investmentfonds (z.B. Aktienfonds, Mischfonds) investiert, kann künftig noch Steuern sparen! Kursgewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen bleiben aber auf Dauer steuerfrei, wenn die Anteile vor dem 1. Januar 2009 erworben und länger als ein Jahr gehalten werden.

Rechnen Sie jetzt selbst nach, wieviel Sie sparen können, wenn Sie noch in diesem Jahr in Investmentfonds (z.B. Aktienfonds, Mischfonds) investieren:

 

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Eine Anlage im Jahre 2008 dürfte unter konstanten Annahmen zu einem um XXXXX Euro höheren Anlageergebnis führen als eine Anlage ab dem
1. Januar 2009.

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Die Rechtsgrundlagen können sich ändern. Die ING-DiBa kann deshalb keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Die allgemeinen Informationen ersetzen keine persönliche Steuer- oder Rechtsberatung. Die konkrete steuerliche Behandlung hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab. Steuerabzug sofern Sparerfreibetrag ausgeschöpft ist. Berechnung ohne Solidaritätszuschlag und eventuelle Kirchensteuer.